[Hauptseite]

Rechnerlexikon

Die große Enzyklopädie des mechanischen Rechnens

52.91.177.91 | Anmelden | Hilfe

  DE  EN  FR  IT 
Hauptseite
Gesamtindex
Letzte Änderungen

Druckversion
Artikeldiskussion

Artikel
Bild
Patent



Spezialseiten
Hersteller | Pfeil.gif Patente |   Maschinen

ASTRA


Großbild

Astra Logo

Inhaltsverzeichnis

1 Firmendaten

Vollständiger Name....: Astrawerke
Ort, Land.............: Chemnitz Deutschland (später DDR)
Gründer...............: Greve, John E.
Gründungsdatum........: 1919
Namensänderung........: 1951 fusionierten die Astrawerke und die Rechentechnikabteilung der Wandererwerke zum Buchungsmaschinenwerk

1959 wurden nach vorlorenem Rechtsstreit, iniziiert durch die in die Bundesrepublik übergewechselte ehemalige Geschäftleitung, die Warenzeichen AStra und COnTinentAl in Ascota umbenannt.
Löschung der Firma....: 1967
Hauptprodukte.........: Rechenmaschinen, Buchungsmaschinen

2 Firmengeschichte

Großbild

Astrawerke, Überblick

Großbild

Astrawerke Fabrikansicht


3 Frühe Rechner (schwer, Farbband oben)

Klasse 0 (Farbband hinten)

Klasse 1 / 2 (gewölbter Aufbau)

Klasse 3 bis 6

Klasse 110 Varianten (flach)

Klasse 120 und folgende (Siehe Ascota)

4 (einsortieren)

(Liste unvollständig; siehe auch Ascota)
(Ab dem 1956/1959 wurde die Verkaufsbezeichnung "Astra" in "Ascota" umgeändert (Quellen abweichend!))

 Im blauen Kasten unten findet sich eine automatisch generierte Liste aller Rechner und Arrtikel.

5 Andere Produkte, Reklame

5.1 Patente

 Im blauen Kasten unten findet sich eine automatisch generierte Liste aller Patente.

Besonders zu erwähnende Patente:

6 Wichtige Personen

6.1 Firmengründer

6.2 Konstrukteure

6.3 sonstige Personen

7 Literatur

8 Weblinks

9 Weitere Informationen



Diese Seite darf an allen Stellen ergänzt werden, die noch leer sind. Außerdem dürfen Zeilen hinzu gefügt werden.
Falls Sie mit einem bestehenden Inhalt nicht einverstanden sind, machen Sie bitte einen Eintrag bei der Diskussion und schicken dem Ersteller der Seite eine Mail.


Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen Sie Inhalte des Rechnerlexikons ohne Veränderung zitieren, sofern Sie die Quelle angeben.